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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klar geregelt. Fair miteinander.

Unsere AGB und Hausordnung schaffen klare und faire Rahmenbedingungen für dein Training im Ladies Circle. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu deiner Mitgliedschaft, zur Nutzung des Studios und zu unseren Regeln.

Studio Ladies Circle GmbH Standort 9548 Matzingen Stand August 2026
01 MITGLIEDSCHAFT

Allgemeine Bedingungen zur Mitgliedschaft

Mit Abschluss einer Mitgliedschaft gelten die folgenden Bestimmungen für die Nutzung des Ladies Circle Studios und seiner Einrichtungen.

01 Nutzung des Studios +

Das Mitglied ist im Ladies Circle aufgenommen und darf die im Rahmen seiner Mitgliedschaft enthaltenen Geräte und Einrichtungen benutzen.

Die Erstinstruktion beziehungsweise das Probetraining mit den notwendigen Geräteeinstellungen erfolgt vor beziehungsweise zu Beginn der Mitgliedschaft.

Mitglieder können bei Bedarf jederzeit weitere Beratungen oder Trainingseinweisungen anfragen.

02 Öffnungszeiten & Weisungen +

Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen während der veröffentlichten Öffnungszeiten zu nutzen.

Es bestehen betreute und unbetreute Trainingszeiten. Sonderregelungen können individuell vereinbart werden.

Den Weisungen des Personals sowie der Trainerinnen und Trainer ist Folge zu leisten. Die Hausordnung ist verbindlich einzuhalten.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann ein Hausverbot beziehungsweise eine Beendigung der Mitgliedschaft ausgesprochen werden.

03 Zutritt, App & Patch +

Der Zutritt zum Studio erfolgt über das dafür vorgesehene Zugangssystem.

Mitglieder können den digitalen Zugang über ihr Smartphone nutzen.

Alternativ kann ein Patch-Schlüssel gegen ein Depot von CHF 30.– bezogen werden. Das Depot wird bei ordnungsgemässer Rückgabe des Patch-Schlüssels zurückerstattet.

Persönliche Zugangsmittel und Trainingskarten dürfen nicht an Drittpersonen weitergegeben werden.

04 Nicht genutzte Leistungen +

Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen während einer laufenden Mitgliedschaft begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Reduktion oder Rückerstattung bereits geleisteter beziehungsweise geschuldeter Beiträge.

Ausgenommen sind ausdrücklich vereinbarte oder gesetzlich vorgesehene Fälle.

05 Mitgliedsbeiträge & Zahlung +

Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.

Bei vereinbarter Teilzahlung sind die einzelnen Raten fristgerecht zu begleichen.

Gerät ein Mitglied mit einer vereinbarten Zahlung erheblich in Verzug, kann der Zutritt zum Studio bis zur Begleichung der offenen Beträge eingeschränkt werden.

Zusätzlich können angemessene Mahn- oder Inkassokosten entstehen.

06 Höhere Gewalt +

Kann Ladies Circle Leistungen aufgrund von Ereignissen ausserhalb des eigenen Einflussbereichs vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbringen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

07 Übertragung der Mitgliedschaft +

Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung von Ladies Circle möglich.

Für eine notwendige neue Einweisung und Geräteeinstellung können CHF 50.– verrechnet werden.

08 Garderobe & Wertgegenstände +

Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sind während des Trainings in den dafür vorgesehenen Garderobenschränken aufzubewahren und abzuschliessen.

Die Garderobenschränke sind nach dem Training wieder freizugeben.

09 Training & Eigenverantwortung +

Das Training und die Benutzung der Geräte erfolgen grundsätzlich in eigener Verantwortung.

Mitglieder sind verpflichtet, Geräte sachgemäss zu verwenden und die Instruktionen des Personals zu beachten.

Bei gesundheitlichen Unsicherheiten ist vor Aufnahme beziehungsweise Fortführung des Trainings eine medizinische Abklärung empfehlenswert.

10 Änderungen der Mitgliedsbeiträge +

Änderungen der Mitgliedsbeiträge sind möglich.

Preisänderungen werden mindestens drei Monate vor ihrer Anwendung angekündigt und gelten grundsätzlich erst für eine zukünftige Verlängerung beziehungsweise Erneuerung der Mitgliedschaft.

11 Vertragsverlängerung & Kündigung +

Sofern im individuellen Mitgliedschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, wenn sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.

Kündigungen können insbesondere an info@ladies-circle.ch gerichtet werden.

Wir bemühen uns, Mitglieder rechtzeitig auf eine bevorstehende Verlängerung hinzuweisen.

12 Krankheit, Unfall & längere Abwesenheit +

Bei längerer Krankheit, Unfall oder längerer Abwesenheit kann eine Mitgliedschaft nach vorheriger Absprache pausiert beziehungsweise entsprechend verlängert werden.

Eine solche Verlängerung ist grundsätzlich einmal pro Jahr und für maximal sechs Monate möglich.

Ladies Circle kann geeignete Nachweise verlangen.

RECHT & GERICHTSSTAND Schweizer Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der Ladies Circle GmbH.

02 HAUSORDNUNG

Gemeinsam wohlfühlen.

Unsere Hausordnung hilft dabei, dass sich alle Mitglieder wohlfühlen und sicher trainieren können.

Im Studio

  • Strassenkleidung und Strassenschuhe sind nur bis zum Umkleidebereich vorgesehen.
  • Training nur mit sauberer Trainingskleidung und sauberen Indoor-Schuhen.
  • Im gesamten Innenbereich gilt Rauchverbot.
  • Eigene Musik ist nur mit Kopfhörern erlaubt.

Geräte & Ordnung

  • Trainingsgeräte sind sachgemäss zu benutzen.
  • Geräte und Kontaktflächen sind nach Gebrauch gemäss den Studio-Vorgaben zu reinigen.
  • Gewichtsscheiben, Hanteln und mobile Geräte sind nach dem Training zurückzuräumen.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Garderobe & WC

  • Garderobenschränke sind nach jedem Training wieder freizugeben.
  • Garderoben und WC-Anlagen sind sauber zu hinterlassen.
  • Nägel schneiden, Hornhaut entfernen oder Haartönungen sind in den Garderoben nicht gestattet.

Zutritt & Gäste

  • Zugangsmittel dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
  • Begleitpersonen dürfen das Studio nur nach vorheriger Absprache betreten.
  • Missbrauch von Zugangsmitteln kann zur Sperrung des Zugangs führen.
SICHERHEIT Videoüberwachung

Soweit Bereiche des Studios videoüberwacht werden, erfolgt dies insbesondere zum Schutz von Personen, Eigentum und Infrastruktur. Die entsprechenden Bereiche werden gekennzeichnet.

03 SICHERHEIT

Haftung & Eigenverantwortung

Sicheres und verantwortungsbewusstes Training steht bei uns an erster Stelle.

Eigenverantwortliches Training

Die Nutzung der Infrastruktur und der Geräte erfolgt unter Beachtung der Instruktionen und im Rahmen der persönlichen körperlichen Möglichkeiten.

Körperliche Belastung

Sportliche Betätigung kann mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten empfehlen wir eine vorgängige medizinische Abklärung.

Versicherung

Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, über eine ausreichende persönliche Versicherungsdeckung zu verfügen.

Schäden

Mitglieder haften für Schäden, die sie vorsätzlich oder schuldhaft an Einrichtungen oder Geräten verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Persönliche Gegenstände

Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sollten während des Trainings sicher in den vorgesehenen Schränken aufbewahrt werden.

NOCH FRAGEN?

Wir helfen dir gerne weiter.

Wenn etwas unklar ist oder du Fragen zu deiner Mitgliedschaft hast, sprich uns einfach an.

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